Textdiebstahl ist denkbar einfach. Nur wenige Klicks und Google liefert passende Bausteine: für neue Werbetexte, für Blogbeiträge oder für die optimale Präsentation aktueller Angebote. Doch Textdiebstahl lohnt sich nicht. Selbst zu schreiben ist nicht nur eine Frage der Fairness – sondern auch eine Frage des Urheberrechts und professionellen Marketings.
Textdiebstahl und das Urheberrecht
Sich mit fremden Federn zu schmücken, ist kein Bagatelldelikt. Verwenden Sie Texte anderer Websites oder Blogs, verstoßen Sie gegen das Urheberrecht. Solche Rechtsverletzungen aufzuspüren, ist heutzutage ein Kinderspiel. Die Autoren kopierter Texte dürften gegen den Diebstahl ihres geistigen Eigentums vorgehen. Sie müssen damit rechnen, abgemahnt zu werden: verbunden mit der Aufforderung,
- die betreffenden Texte wieder zu löschen,
- entsprechende Urheberrechtsverstöße auch zukünftig zu unterlassen,
- Schadensersatz zu zahlen und
- etwaige Anwaltskosten zu übernehmen.
Ein rechtliches Nachspiel droht nicht nur bei Textdiebstahl in großem Format. Auch geschützte Slogans sind tabu. Verwenden Sie Überschriften wie „3 … 2 … 1 … meins!“ oder „Geiz ist geil“, verletzen Sie das Markenrecht – und handeln sich Ärger mit dem Auktionshaus eBay oder dem Elektromarkt SATURN ein. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, überprüfen Sie Ihre Formulierungen: zum Beispiel auf der Website des Deutschen Patent- und Markenamts.
Textdiebstahl kontra professionelle Werbetexte
Urheberrechtsverletzungen können nicht nur rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Bedienen Sie sich im Internet, tun Sie sich und Ihrer Firmenwebsite keinen Gefallen: Texte Ihrer Branchenkollegen passen im besten Fall nur bedingt und im schlechtesten Fall gar nicht zu Ihren eigenen Angeboten. Bedenken Sie, dass Sie unter Umständen ungeeignete Formulierungen übernehmen:
- dass Ausdruck und Tonalität nicht mit Ihren sonstigen Texten oder dem Klang Ihrer Social-Media-Kommunikation harmonieren. Oder dass Sie unterschiedliche Schreibstile aneinanderreihen und Ihre Sprache keinerlei Wiedererkennungswert besitzt.
- dass Sie das zwanglose „Du“ in einen Text hineinkopieren, obwohl Sie Ihre Leser siezen. Oder dass Sie das formelle „Sie“ verwenden, obwohl Sie sonst per „du“ kommunizieren.
- dass Sie Ihre Leser „Kunden“ nennen, wo „Auftraggeber“ oder „Partner“ angemessen wäre. Oder dass Sie „Neukunden“ schreiben, wo es sich um Stammkunden handelt.
- dass Fachbegriffe in einen Text hineinrutschen, der sich an Laien richtet – und dass Sie Ihre Leser überfordern.
- dass Sie umgekehrt Experten erreichen möchten, aber Überflüssiges erläutern und allzu einfach formulieren: Dann langweilen Sie Ihr Zielpublikum.
Sie präsentieren sich nur souverän, wenn Sie die Besonderheiten Ihrer Firma und Ihrer Angebote betonen: mit ganz auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen Hintergrundinformationen, einer überzeugenden Über-uns-Seite oder persönlichen Gedanken zu Ihrem Firmenleitbild.
Auch Ihr Tone of Voice spielt eine entscheidende Rolle. Sie sollten eine Sprache nutzen, die zu Ihnen passt. Wenn Sie Ihren Kunden locker begegnen, dann passt ein lockerer Ton sehr viel besser als ein nüchterner Text. Sind Sie dagegen pragmatisch veranlagt, dann greifen Sie besser zu klaren, sachlichen Formulierungen. So spiegeln Ihre Werbe- und Websitetexte Ihre Persönlichkeit: Sie treten authentisch auf.
Extratipp zum Schluss
Zu guter Letzt noch einmal zurück zu Textdiebstahl und möglichen rechtlichen Folgen. Sind einzelne Wörter oder Wortgruppen Ihrer Firmentexte auch anderswo zu finden, haben Sie in der Regel nichts zu befürchten. Sofern es sich nicht um geschützte Slogans handelt, besitzen einzelne Wendungen eine zu geringe Schöpfungshöhe: „Allerweltsformulierungen“ genießen keinen urheberrechtlichen Schutz. Und zitieren dürfen Sie selbstverständlich auch. Mehr zum „Problemfall Zitat“ erfahren Sie in meinem Beitrag Zitate im Werbetext.