Weihnachten und der Jahreswechsel rücken näher. In der Adventszeit verschicken kleine und große Firmen ihre Weihnachtspost. Und wie alle Jahre wieder gehen wohl auch diesmal jede Menge Rechtschreibfehler auf die Reise. Wenn Sie Ihren Kunden und Geschäftspartnern frohe Weihnachten und ein gesundes neues Jahr wünschen, dann haken Sie folgende Checkliste ab: Dann tappen Sie in keine Rechtschreibfalle.
„Frohes Fest!“ Steht das Adjektiv „froh“ am Satzanfang oder zu Beginn einer freistehenden Zeile, wird großgeschrieben. Bei Aufschriften auf handelsüblichen Grußkarten zum Beispiel: Hier muss es „Frohes Fest“ oder „Fröhliche Weihnachten und ein gesundes neues Jahr“ heißen.
„Wir wünschen fröhliche Weihnachten.“ Wenn Sie Adjektive wie „fröhlich“, „froh“ und „besinnlich“ als ganz normale Satzbestandteile verwenden, müssen Sie kleinschreiben. Bitte nicht mit den gebotenen Großbuchstaben auf Grußkarten verwechseln: Ein Slogan wie „Fröhliche Weihnachten!“ ist korrekt – und „Wir wünschen Fröhliche Weihnachten“ ist falsch.
Wünsche für einen „schönen Heiligabend“ oder einen „besinnlichen Heiligen Abend“: Geht es um den 24. Dezember, ist von „Heiligabend“ oder vom „Heiligen Abend“ die Rede. Aber nicht von „Heilig Abend“ oder vom „heiligen Abend“. Schreiben Sie in einem Wort oder nutzen Sie die feste Fügung „Heiliger Abend“: Hier wird das Adjektiv „Heilig“ immer großgeschrieben.
„Eine fröhliche Silvesterparty!“ Katholiken kennen den 31. Dezember als Gedenktag des heiligen Silvester. Der letzte Tag des Jahres ist weder nach dem Trickfilmkater Sylvester noch nach dem Schauspieler Sylvester Stallone benannt: Wer Ihre Grüße zum Jahreswechsel liest, feiert Silvester – und nicht Sylvester.
„Viel Erfolg im neuen Jahr.“ Hier gilt, was auch für „fröhliche Weihnachten“ gilt. „Neu“ ist ein Adjektiv und „neues Jahr“ keine namensähnliche Fügung wie etwa „Heiliger Abend“. Bei Wünschen wie „Viel Erfolg im neuen Jahr“ oder „Alles Gute fürs neue Jahr“ wird kleingeschrieben. Der große Anfangsbuchstabe bleibt dem Feiertag Neujahr und dem Toast „Prosit Neujahr“ vorbehalten.*
„Wir wünschen ein gesundes neues Jahr.“ Formulierungen wie „ein gesundes neues Jahr“ oder „ein erfolgreiches neues Jahr“ kommen ohne Komma aus. „Gesund“ oder „erfolgreich“ präzisieren das folgende Adjektiv „neu“. Hier liegt keine Aufzählung gleichrangiger Eigenschaften vor. Daher schreiben Sie falsch, wenn Sie „Wir wünschen ein gesundes, neues Jahr“ oder „ein erfolgreiches, neues Jahr“ schreiben.*
„Einen guten Rutsch ins neue Jahr.“ Auch die Präposition „in“ ist ungemein fehleranfällig. Häufig wird ein Apostroph gesetzt. Dabei sind Apostrophe bei Verschmelzungen von Präpositionen und Artikeln völlig überflüssig: „In das“ wird zu „ins“ und der Silvestergruß auf keinen Fall zum „Guten Rutsch in’s neue Jahr“.*
* Die Schreibungen „im neuen Jahr“, „ein gesundes neues Jahr“ oder „ins neue Jahr“ sind bis zum Sommer 2017 verbindlich geblieben. Im Juni 2017 hat der Rat für deutsche Rechtschreibung einige Regeln geändert: Seither sind auch die großgeschriebenen Varianten „im Neuen Jahr“, „ein gesundes Neues Jahr“ oder „ins Neue Jahr“ erlaubt.
Ich rate dennoch dazu, klein zu beginnen: Man schreibt ja auch nicht „im Neuen Geschäftsjahr“ oder „ein interessantes Neues Projekt“.
In diesem Sinne: Erfreuen Sie Ihre Kunden, Geschäftspartner und Kollegen mit fehlerfreier Weihnachtspost. Und verbringen Sie fröhliche (oder besinnliche) Feiertage, genießen Sie die Silvesterparty und kommen Sie gut ins neue Jahr.
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Besten Dank. Ihre Beiträge sind immer klasse. Schöne Weihnachten und guten Rutsch. (hoffentlich halbwegs richtig)
Guten Tag, Herr Kölle,
vielen Dank für Ihr Kompliment (und den fehlerfreien Text). Ich freue mich, wenn ich meinen Leserinnen und Lesern weiterhelfen kann.
Ich wünsche Ihnen gleichfalls ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Start ins Jahr 2023.
Viele Grüße
Sandra Meinzenbach
Danke, das ist gut erklärt und es hat mir meine Unsicherheit genommen.
Vielen Dank!
Grüße
Sandra Meinzenbach